Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärken,
Eltern unterstützen ...
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung keine telefonischen
Neuanmeldungen mehr durchführen. Bitte nutzen Sie für Neuanmeldungen unser
Anmeldeformular, welches die Einverständnis zur
Datenspeicherung gemäß europäischer Datenschutzgrundverordung
beinhaltet. Dieses können Sie hier ausdrucken oder in unserer Praxis abholen. Desweiteren benötigen wir
bei Jugendlichen unter 15 Jahren die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter.
Bitte füllen Sie auch den Anamnesebogen aus und bringen diesen zum Erstgespräch mit.
Das Erstgespräch, das im Rahmen der Sprechstunde stattfindet, dient der ersten Abklärung, ob eine
behandlungsdürftige Symptomatik vorliegt, die mit Hilfe einer ambulanten Psychotherapie behandelt werden kann
oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann.
Bringen Sie zu diesem Termin bitte die Krankenversichertenkarte mit.
Im Anschluss an die o.g. Psychotherapeutische Sprechstunde finden weitere Gespräche statt, die zum
Kennenlernen, zur weiteren diagnostischen Klärung und zur Feststellung, ob die "Chemie" zwischen Patient und
Therapeutin/ bestimmtes Psychotherapieverfahren dienen.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Problematik oder Fragestellung werden auch diagnostische Termine stattfinden.
Diagnostiktermine dienen dazu, die bestehende Problematik zuzuordnen und hilfreiche und indizierte Maßnahmen zu
identifizieren. Testungen finden ausschließlich vormittags statt.
Nach diesen Schritten gibt es ein individuelles, auswertendes Bilanzgespräch, ob und ggf. welche
psychische Störung vorliegt und wie diese behandelt werden kann. Sind die Kriterien für eine ambulante
Psychotherapie - kognitive Verhaltenstherapie - erfüllt und sollte diese in unserer Praxis durchgeführt werden,
wird jeder Patient seiner individuellen Problematik entsprechend in unser vollumfängliches Behandlungskonzept
eingegliedert und danach behandelt.
Ggf. empfehlen wir auch weitere, ergänzende oder anderweitige Maßnahmen wie z.B. eine teil-/stationäre Maßnahme,
eine Maßnahme anderer Hilfesysteme oder eine Psychotherapie in einem anderen Verfahren.
Bevor die Therapie losgeht, ist es notwendig, dass der Kinder- oder Hausarzt einen sogenannten Konsiliarbericht
erstellt. Das Formular für diesen Konsiliarbericht erhält man bei uns. Bei privat Versicherten wird dieses
Formulare in der Regel von der Versicherung zur Verfügung gestellt.
Wenn wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie entschieden haben, Ziele identifiziert sind und die
beantragte Therapie von der Krankenkasse genehmigt ist, beginnt die eigentliche Therapie.
Eine Kurzzeittherapie (KZT 1) umfasst im ersten Schritt 12 Sitzungen mit dem Kind und 3 Stunden mit den
Bezugspersonen. Im zweiten Schritt können erneut 12 Therapiestunden mit dem Kind und 3 weitere Stunden mit den
BZP beantragt werden (KZT 2). Eine Langzeittherapie umfasst 60 Therapiestunden mit dem Kind und 15 BZP-Stunden,
muss allerdings über ein Gutachterverfahren geprüft werden.
In zumeist wöchentlichen Sitzungen, die 50 Minuten dauern, spricht man über aktuelle und vorangegangene
Probleme und Erfolge und arbeitet am Therapieplan. Bei Kindern wird entsprechend dem Alter und
Entwicklungsstand mit spielerischen Elementen gearbeitet, denn dies ermöglicht durch einen leichten und
spielerischen Zugang, sich aktiv und aus dem eigenen Erleben heraus zu äußern.