Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärken,
Eltern unterstützen ...




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ANMELDUNG


Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung keine telefonischen Neuanmeldungen mehr durchführen. Bitte nutzen Sie für Neuanmeldungen unser Anmeldeformular, welches die Einverständnis zur Datenspeicherung gemäß europäischer Datenschutzgrundverordung beinhaltet. Dieses können Sie hier ausdrucken oder in unserer Praxis abholen. Desweiteren benötigen wir bei Jugendlichen unter 15 Jahren die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter. Bitte füllen Sie auch den Anamnesebogen aus und bringen diesen zum Erstgespräch mit.





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ERSTGESPRÄCH


Das Erstgespräch, das im Rahmen der Sprechstunde stattfindet, dient der ersten Abklärung, ob eine behandlungsdürftige Symptomatik vorliegt, die mit Hilfe einer ambulanten Psychotherapie behandelt werden kann oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann.

Bringen Sie zu diesem Termin bitte die Krankenversichertenkarte mit.





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DIAGNOSTIK UND PROBATORIK


Im Anschluss an die o.g. Psychotherapeutische Sprechstunde finden weitere Gespräche statt, die zum Kennenlernen, zur weiteren diagnostischen Klärung und zur Feststellung, ob die "Chemie" zwischen Patient und Therapeutin/ bestimmtes Psychotherapieverfahren dienen.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Problematik oder Fragestellung werden auch diagnostische Termine stattfinden. Diagnostiktermine dienen dazu, die bestehende Problematik zuzuordnen und hilfreiche und indizierte Maßnahmen zu identifizieren. Testungen finden ausschließlich vormittags statt.




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BEHANDLUNGSKONZEPT


Nach diesen Schritten gibt es ein individuelles, auswertendes Bilanzgespräch, ob und ggf. welche psychische Störung vorliegt und wie diese behandelt werden kann. Sind die Kriterien für eine ambulante Psychotherapie - kognitive Verhaltenstherapie - erfüllt und sollte diese in unserer Praxis durchgeführt werden, wird jeder Patient seiner individuellen Problematik entsprechend in unser vollumfängliches Behandlungskonzept eingegliedert und danach behandelt.

Ggf. empfehlen wir auch weitere, ergänzende oder anderweitige Maßnahmen wie z.B. eine teil-/stationäre Maßnahme, eine Maßnahme anderer Hilfesysteme oder eine Psychotherapie in einem anderen Verfahren.

Bevor die Therapie losgeht, ist es notwendig, dass der Kinder- oder Hausarzt einen sogenannten Konsiliarbericht erstellt. Das Formular für diesen Konsiliarbericht erhält man bei uns. Bei privat Versicherten wird dieses Formulare in der Regel von der Versicherung zur Verfügung gestellt.




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THERAPIE


Wenn wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie entschieden haben, Ziele identifiziert sind und die beantragte Therapie von der Krankenkasse genehmigt ist, beginnt die eigentliche Therapie.

Eine Kurzzeittherapie (KZT 1) umfasst im ersten Schritt 12 Sitzungen mit dem Kind und 3 Stunden mit den Bezugspersonen. Im zweiten Schritt können erneut 12 Therapiestunden mit dem Kind und 3 weitere Stunden mit den BZP beantragt werden (KZT 2). Eine Langzeittherapie umfasst 60 Therapiestunden mit dem Kind und 15 BZP-Stunden, muss allerdings über ein Gutachterverfahren geprüft werden.

In zumeist wöchentlichen Sitzungen, die 50 Minuten dauern, spricht man über aktuelle und vorangegangene Probleme und Erfolge und arbeitet am Therapieplan. Bei Kindern wird entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand mit spielerischen Elementen gearbeitet, denn dies ermöglicht durch einen leichten und spielerischen Zugang, sich aktiv und aus dem eigenen Erleben heraus zu äußern.













































































































Christina Zeljko-Sebalj - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - Diplom-Psychologin
Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche - Verhaltenstherapie - Supervision - Lehrpraxis
Rheingoldplatz 5 - 68199 Mannheim
0621/87 20 48 44 - praxis@psychotherapie-rheingoldplatz.de - Termine nach Vereinbarung