Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärken,
Eltern unterstützen ...






Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für die Psychotherapie bei krankheitswertiger Symptomatik von der Krankenkasse übernommen. Neben den Stunden für das Kind/ Jugendlichen bewilligen die Krankenkassen für die Aufklärung und Anleitung der Eltern zusätzliche Behandlungsstunden. Hierfür ist es wichtig, dass zum ersten Gespräch im Quartal das Versichertenkärtchen eingelesen wird.




Selbstzahler, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte können unsere Leistungen natürlich ebenso in Anspruch nehmen. Die Bezahlung erfolgt quartalsmäßig per Banküberweisung nach Rechnungserhalt.
Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Einzelsitzungen wird in Anlehnung an die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) berechnet. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Hierbei findet der 3.0-fache Satz Anwendung. In der Regel bekommen Sie die Honorare für Einzeltherapien mindestens bis zum 2.3-fachen Satz von privaten Krankenversicherungen ersetzt - dies ist jedoch abhängig von Ihrem individuellen Vertrag. Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung. Gleiches gilt für Beihilfestellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Bei außergewöhnlichem Aufwand (z.B. außergewöhnliche Schwere der Symptomatik; aufwändige Vorbereitungen; Einsatz außerhalb der Praxis) kommt der 3.5-fache Satz zur Anwendung.




Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Ansonsten ist ein Ausfallhonorar fällig, da Leerlaufzeiten entstehen und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.




Christina Zeljko-Sebalj - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - Diplom-Psychologin
Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche - Verhaltenstherapie - Supervision - Lehrpraxis
Rheingoldplatz 5 - 68199 Mannheim
0621/87 20 48 44 - praxis@psychotherapie-rheingoldplatz.de - Termine nach Vereinbarung