Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärken,
Eltern unterstützen ...
Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für die Psychotherapie bei krankheitswertiger Symptomatik
von der Krankenkasse übernommen. Neben den Stunden für das Kind/ Jugendlichen bewilligen die Krankenkassen für
die Aufklärung und Anleitung der Eltern zusätzliche Behandlungsstunden. Hierfür ist es wichtig, dass zum ersten
Gespräch im Quartal das Versichertenkärtchen eingelesen wird.
Selbstzahler, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte können unsere Leistungen natürlich ebenso in Anspruch
nehmen. Die Bezahlung erfolgt quartalsmäßig per Banküberweisung nach Rechnungserhalt.
Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Einzelsitzungen wird in Anlehnung an die GOP (Gebührenordnung
für Psychotherapeuten) berechnet. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Hierbei findet der 3.0-fache Satz
Anwendung. In der Regel bekommen Sie die Honorare für Einzeltherapien mindestens bis zum 2.3-fachen Satz von
privaten Krankenversicherungen ersetzt - dies ist jedoch abhängig von Ihrem individuellen Vertrag. Klären Sie
dies bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung. Gleiches gilt für Beihilfestellen. Gerne unterstützen wir Sie bei
der Antragstellung.
Bei außergewöhnlichem Aufwand (z.B. außergewöhnliche Schwere der Symptomatik; aufwändige Vorbereitungen;
Einsatz außerhalb der Praxis) kommt der 3.5-fache Satz zur Anwendung.
Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Ansonsten ist
ein Ausfallhonorar fällig, da Leerlaufzeiten entstehen und der Termin nicht mehr anderweitig
vergeben werden kann.